Bestimmte Daten müssen möglicherweise auch nach einem Löschantrag aufbewahrt werden, gemäß gesetzlichen Verpflichtungen:
Daten, die zur Einhaltung steuerlicher, buchhalterischer oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen nach slowenischem und EU-Recht erforderlich sind.
Daten, die zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen notwendig sind.
Daten, die anonymisiert wurden und nicht mehr mit Ihnen in Verbindung gebracht werden können (anonymisierte Daten sind keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO).
Wenn Ihre Daten einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, informieren wir Sie und erläutern den Grund sowie den voraussichtlichen Aufbewahrungszeitraum.